top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen         

Living Sport & Health AG

 

  1. Das Training bei LivingSport&Health findet immer mit einem Trainer nach Terminvergabe statt. Öffnungszeiten siehe Internet oder nach Terminvergabe. LivingSport&Health ist berechtigt, die Öffnungszeiten jederzeit zu ändern. Weiter behalten wir uns vor, einzelne Fitnessräume für Gruppen und Weiterbildungskurse zu reservieren.

  2. Gemeinsam vereinbarte Termine für Ihr Training bitten wir im Verhinderungsfall spätestens 24 Stunden vorher abzumelden. Nicht rechtzeitig abgemeldete Termine werden Ihnen voll angerechnet.

  3. Sämtliche Preise können von LivingSport&Health jederzeit neu berechnet und angepasst werden. Aktuelle Vertragspreise bleiben bestehen. Die Preise sind verbindlich und werden entweder direkt Bar, per Kartenzahlung (zzgl. Gebühr) oder per Banküberweisung (innerhalb von 14 Tagen) fällig. Die Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Die Verträge müssen 4 Wochen vor Ablauf gekündigt werden, ansonsten verlängern Sie sich um die bisherige Vertragslaufzeit.

  4. Die allfällige Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebotes von LivingSport&Health durch den Trainingsteilnehmer berechtigen ihn weder zu einer Rückforderung noch zur Geltendmachung einer Reduktion des bezahlten Mitgliedschaftsbeitrages.

  5. Bei einer allfälligen Betriebsunterbrechung des Studios am Ort der Vertragsunterzeichnung, welche von LivingSport&Health verschuldet ist und die länger als eine (1) Kalenderwoche dauerte, verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Dauer der Betriebsunterbrechung, maximal aber höchstens um zwei (2) volle Monate.

  6. Bei allfälligen ferienbedingten Abwesenheiten des Trainingsteilnehmers, die zusammenhängend länger als vier (4) Wochen dauern, wird dem Mitglied bei Vertragserneuerung eine Zeitgutschrift unter Abzug von vier (4) Wochen gewährt, unter Vorlage der entsprechenden Belege, welche die zusammenhängende ferienbedingte Abwesenheit nachweisen.

  7. Zeitgutschrift: Im Falle eines Trainingsunterbruches in den nachfolgend abschliessend aufgeführten Fällen wird dem Trainingsteilnehmer eine Zeitgutschrift gewährt, sofern die Verhinderung zusammenhängend mindestens fünf (5) Tage gedauert hat und der Nachweis der Verhinderung erbracht wird. Im Falle der Vertragserneuerung wird die gewährte Zeitgutschrift kostenlos der Dauer der neuen Mitgliedschaft hinzugerechnet. Eine geldwerte Rückerstattung einer Zeitgutschrift, auch im Falle der Nichterneuerung der Mitgliedschaft, ist dagegen ausdrücklich ausgeschlossen. Zeitgutschriften werden nur in folgenden Fällen erteilt:

    1. Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft gegen Vorlage eines Arztzeugnisses

    2. Bei Zivil-, Zivilschutz- oder Militärdienst gegen Vorlage des Aufgebotes

    3. Bei bescheinigtem Ausbildungsaufenthalt im Ausland

    4. Bei beruflich bedingtem Auslandaufenthalt gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers
       

  8. Rückerstattungen: Rückerstattungen bezahlter Mitgliederbeiträge pro rata temporis erfolgen ausschliesslich nur bei ärztlich verordneter dauerhafter Trainingsdispens oder bei einem definitiven Wegzug aus dem Trainingsregion von LivingSport&Health (>30 Kilometer). Der ärztliche Dispens oder die Wohnsitzabmeldung muss der Verwaltung zugeschickt werden: LivingSport&Health AG, Stationsstrasse 14, 8606 Greifensee. Der Mitgliederbeitrag wird pro rata temporis für die Restlaufzeit des Vertrages rückvergütet, wobei davon eine Administrationsgebühr von CHF 80.00 in Abzug gebracht wird.

  9. Jeder Kunde von LivingSport&Health verpflichtet sich den Anweisungen der Aufsichtsperson Folge zu leisten, sowie die Hygienevorschriften und die Hausordnung strikt einzuhalten. Ist dies nicht der Fall, so ist das Personal von LivingSport&Health berechtigt, den laufenden Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Das Mitglied hat in diesem Fall keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Restbetrages. Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung und/oder mit einem schriftlichen Einverständnis von Erwachsenen Begleitpersonen Zutritt. Eltern haften für Ihre Kinder.

  10. Die Benutzung der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sowie die Teilnahme an den einzelnen Kursen und Veranstaltungen von LivingSport&Health erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Trainingsteilnehmers. Das Team von LivingSport&Health verpflichtet sich, das Programm sorgfältig, gewissenhaft und unter Berücksichtigung der individuellen Belange des Klienten/der Klientin zu planen und durchzuführen. Seitens LivingSport&Health wird jede

  11. Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Trainingsteilnehmers ausdrücklich abgelehnt bzw. ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt, ebenso wie die Haftung für Hilfspersonen der LivingSport&Health. Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen des Trainingsteilnehmers in den Räumlichkeiten der LivingSport&Health wird ausdrücklich wegbedungen. Wertsachen und Bargeld können von den Kunden beim Trainer oder an der Rezeption abgegeben werden. Ansonsten kann keine Haftung für Wertsachen, Bargeld, Material und Kleidung übernommen werden.

  12. Der Trainingsteilnehmer haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und Trainingsgeräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. Hausordnung) und hat LivingSport&Health die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

  13. Betreuungsdienstleistungen: Mit der gültigen Mitgliedschaft erwirbt der Trainingsteilnehmer auch das Recht, die folgenden Betreuungsdienstleistungen in Anspruch nehmen zu können:

    1. Gespräch zur Abklärung des gesundheitlichen IST-Zustandes mit Protokollierung im Gesundheitsfragebogen.

    2. Gespräch zur Abklärung der Trainingsbedürfnisse und Trainingsziele.

    3. Ermittlung der körperlichen Leistungsfähigkeit zur individuellen Erarbeitung des Trainingsplans inkl. der Protokollierung und der Interpretation mittels Trainingskarte.

    4. Nach 6 Monaten erneute Überprüfung des gesundheitlichen Ist-Zustandes.

    5. Ständige Trainingsberatung und Überwachung während der gesamten Laufzeit des Abonnements.
       

  14. Hausordnung: Mit der Unterzeichnung der Vertragsbestimmungen akzeptiert der Trainingsteilnehmer gleichzeitig die ihm ausgehändigte Hausordnung sowie allfällige Änderungen derselben gemäss dem jeweils aktuellen Aushang.

  15. Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der LivingSport&Health AG in Uster.  

  16. Das Team von LivingSport&Health verpflichtet sich, über die erhaltenen Informationen Stillschweigen zu bewahren und sie keinem Dritten zugänglich zu machen.

  17. Die Tipps, Unterstützungen und Empfehlungen, die im Rahmen der Trainingseinheit an Sie weitergegeben werden, dienen zur Unterstützung ihrer Gesundheit und ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit und dürfen deswegen nicht als Therapie oder Therapieersatz verstanden werden. Diese Maßnahmen ersetzen auf keinen Fall die ärztlichen oder therapeutische Behandlungen, Anweisungen und Empfehlungen.

  18. Der/die Klient/in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift unter einem Vertrag die verbindliche Teilnahme an unserem Angebot. Er/sie bestätigt, dass das vereinbarte Programm freiwillig und auf eigene Verantwortung, bei körperlicher und geistiger Gesundheit aufgenommen wird. Er/sie verpflichtet sich, sowohl die Fragen nach seinem/ihrem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, als auch über alle ihm/ihr bekannten Krankheiten und Beschwerden unaufgefordert dem Team Auskunft zu erteilen. Bei plötzlichen oder allgemeinen Befindlichkeitsveränderungen, wie z.B. Übelkeit, Schwindel, Herzbeschwerden; Erkältung o.ä. wird der/die Klient/-in sofort den/die Betreuer/-in informieren bzw. ggf. aus eigenem Antrieb das Training oder die Anwendung abbreche

 

Greifensee, Mai 2020

bottom of page